Allgemeine Geschäftsbedingungen
1) Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") der cubicworx GmbH (nachfolgend "cwx"), gelten für alle Verträge, die ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Kunde“) mit cwx über die Vermietung oder den Verkauf von Sach- und Dienstleistungen abschließt. Dies kann mittels des Online-Shops oder auf schriftlichem Weg (E-Mail, postalisch, Fax etc.) erfolgen. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes schriftlich vereinbart.
2) Individualangebot
2.1 Vertragsschluss
2.1.1 Alle Angebote von cwx sind freibleibend und bis zur Auftragserteilung frei widerruflich.
2.1.2 Grundlage für die Erstellung eines Angebots sind die vom Kunden gemachten Angaben zu Leistungsort, Leistungszeitraum und Vorgaben zu Standbau und Ausstattung. Dabei werden die vom Kunden eingereichten Unterlagen (z. B. Ausstellerhandbuch des Veranstalters) mit einbezogen.
2.1.3 Der Leistungszeitraum beginnt mit dem Aufbautag und endet mit dem Abbautag. Diese Daten müssen cwx bei Angebotserstellung vorliegen und sind Vertragsbestandteil.
2.1.4 Alle zum Angebot gehörenden Entwürfe, Renderings, Gewichts- und Maßangaben, Ausstattungsbeschaffenheit, etc. sind Annäherungswerte, soweit sie nicht als „verbindlich“ im Angebot beschrieben sind.
2.1.5 Der finale Inhalt und Umfang der Leistungserbringung wird durch die schriftliche Auftragsbestätigung durch den Kunden bestimmt.
2.1.6 Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche und englische Sprache zur Verfügung.
2.1.7 Nachträgliche Korrekturen des bestätigten Auftrags bedürfen der Schriftform und können unter Vorbehalt nur bis 14 Tage vor Beginn des Leistungszeitraumes vorgenommen werden; bei Individualanfertigungen und Grafiken beträgt diese Frist einen Monat, es sei denn, es wird etwas anderes vereinbart.
2.2 Leistungsumfang
2.2.1 Standbau und Ausstattung erfolgt nach Vorgabe des Kunden und muss den Vorgaben der jeweiligen Veranstaltung (z. B. festgeschrieben in den jeweiligen Ausstellerhandbüchern) und den allgemeinen Bestimmungen des Messebaus entsprechen.
2.2.2 Alle im Rahmen des Standbaus zu erbringenden Anmeldungen übernimmt cwx (Standbaugenehmigung, Rigging/Hängepunkte, Strom, Wasser, Netzwerk, Müll), soweit nicht bereits durch den Aussteller oder vom Veranstalter geregelt.
2.2.3 Auf Wunsch wird der Messestand (inkl. Ausstattung) für den Kunden visualisiert, z. B. als grafisches 2D- oder als 3D-Modell. Diese Serviceleistung muss vergütet werden und spiegelt sich bei Aufträgen ab einem bestimmten Volumen unter dem Punkt „Projektmanagement“ wider.
2.2.4 Dem Kunden werden seine bestellten Ausstattungsgegenstände zum festgelegten Leistungszeitraum am angegebenen Leistungsort zur Verfügung gestellt. Nach Ende des Leistungszeitraumes werden diese Ausstattungsgegenstände wieder abgebaut.
2.2.5 Messebaumaterialien, Möbel und Ausstattungsgegenstände werden als Gebrauchtwaren geliefert. Geringe Gebrauchsspuren können sichtbar sein. Sollte der Kunde Neuware wünschen, muss dies gesondert vereinbart und im Angebot kenntlich gemacht werden.
2.2.6 Soweit nicht anders vereinbart werden alle verkauften Waren werden nach dem Abbau entsorgt, es sei denn, der Kunde wünscht diese mitzunehmen. Der Kunde kann für grafische Leistungen, Individualanfertigungen und Neuware im Vorfeld eine Einlagerung im Lager von cwx hinzubuchen.
2.2.7 Alle Rahmenbedingungen von Einlagerungen ab einem bestimmten Volumen werden in einem zusätzlichen Einlagerungsvertrag geregelt.
2.2.8 Bei nicht lieferbaren Artikeln stellt cwx gleichwertige Ersatzlieferungen zur Verfügung. Abweichungen in Abmessung, Gewicht und Farbe bleiben vorbehalten, sofern diese als gering anzusehen sind, der Handelsüblichkeit entsprechen und die Funktionalität nicht einschränken.
2.3 Verwertungs- und Nutzungsrechte
2.3.1 Alle im Zuge des Auftrags mit dem Kunden erstellten Entwürfe, Zeichnungen, Renderings und sonstige Montageunterlagen bleiben Eigentum von cwx. Eine Weitergabe an Dritte bzw. eine Vervielfältigung bedürfen der vorherigen Zustimmung durch cwx.
2.3.2 Bei Nichterteilung eines Auftrags müssen alle Unterlagen an cwx zurückgegeben bzw. durch den Kunden gelöscht werden.
2.3.3 Eine Mehrfachnutzung eines durch cwx entworfenen Messestandes durch den Auftraggeber kann nur zugestimmt werden, wenn cwx weiterhin mit dem Auf- und Abbau dieses beauftragt wird. Sollte die Leistung des Auf- und Abbaus durch den Kunden fremdvergeben werden, kann das weitere Nutzungsrecht nur gegen eine weitere Vergütung übertragen werden.
2.4 Preise und Zahlungsbedingungen
2.3.1 Alle in unseren Angeboten aufgeführten Preise sind Nettopreise und verstehen sich in EURO.
2.3.2 Alle Entgelte erhöhen sich um die jeweils geltende Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Soweit die Steuerschuld wegen Auslandsbezug auf den Kunden verlagert ist, hat der Kunde für die ordnungsgemäße Versteuerung des Leistungsbezugs im Ausland Sorge zu tragen. Sollte die deutsche oder eine ausländische Steuerverwaltung eine Nacherhebung der Umsatzsteuer gegenüber cwx vornehmen, darf cwx die nacherhobene Umsatzsteuer gegenüber dem Kunden jederzeit nachberechnen.
2.3.3 Kosten für Zusatzleistungen wie Projektmanagement, Konfektionierung, Auf- und Abbau, Transport & Logistik, Reisekosten etc. werden individuell pro Aufwand berechnet.
2.3.4 Serviceleistungen wie z.B. Auf- und Abbauhilfen von kundeneigenem Material, Versand von Kundenmaterial etc. werden individuell nach dem jeweiligen Aufwand vorkalkuliert und nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.
2.3.5 Eine der folgenden Zahlungsbedingung wird bei Angebotserstellung mit dem Kunden vereinbart:
• Vorkasse per Banküberweisung: die Zahlung der Rechnung ohne Abzug muss vor dem Beginn des Leistungszeitraumes auf dem Konto der cwx eingegangen sein
• 50 % der Auftragssumme zahlbar unmittelbar nach schriftlicher Auftragserteilung/ 50 % nach Aufbau/Übergabe • Rechnung zahlbar 14 Tage ohne Abzug ab Rechnungslegung • Kreditkarte
Die Auswahl der Zahlungsbedingung wird durch cwx bestimmt und hängt vom jeweiligen Auftragsvolumen, Kundenstatus (Neu- oder Bestandskunde) und der Veranstaltungsart ab. Abweichende Zahlungsbedingungen können im Ausnahmefall mit cwx vereinbart werden.
2.3.6 Bei Auswahl „Zahlung mit Kreditkarte“ wird dem Kunden das Kreditkartenformular per Mail zugesandt, welches er ausgefüllt an cwx zurückschicken muss. Der fällige Betrag wird danach von der Kreditkarte des Kunden abgebucht.
2.3.7 Vor Ort nachbestellte Güter und Leistungen werden, nach vorbehaltlicher Verfügbarkeit und Machbarkeit, mit 25 % Aufschlag berechnet.
2.3.8 Bei Zahlungsverzug des Kunden werden offene Forderungen mit den entsprechenden Verzugszinsen, geregelt durch §288 BGB, verzinst.
2.5 Rücktritt
2.5.1 Der Kunde kann den Auftrag nach Bestellabschluss und vor Beginn des Leistungszeitraums (Aufbautag) kündigen. Für die Kündigung gelten gestaffelt, folgende Stornierungsgebühren: 100 % der Auftragssumme des Vertragswertes, wenn die Kündigung weniger als 7 Tage vor dem Beginn des Leistungszeitraums erfolgt, mind. 75 % der Auftragssumme des Vertragswertes, wenn die Kündigung weniger als 14 Tage vor dem Beginn des Leistungszeitraums erfolgt mind. 50 % der Auftragssumme des Vertragswertes, wenn die Kündigung bis zu 4 Wochen vor dem Beginn des Leistungszeitraums erfolgt
2.5.2 Ausgenommen von den in Punkt 2.5.1 geregelten Stornierungsgebühren sind grafische Leistungen und kundenspezifische Individualanfertigungen. Diese müssen bei Kündigung, egal zu welchem Zeitpunkt, zu 100 % vergütet werden.
2.5.3 Serviceleistungen, welche erst mit Beginn des Leistungszeitraumes fällig wären, können zu 100 % erstattet werden. Ausgeschlossen hiervon sind Dienstleistung (z.B. Überprüfung von Kundenmaterial) und Messedienstleistungen, welche schon im Vorfeld erbracht wurden.
2.6 Leistungsort/Lieferung/Transport
2.6.1 Die bestellten Produkte werden direkt an den vom Kunden angegebenen Messestandplatz geliefert.
2.6.2 Der Leistungsort der Serviceleistung „Einlagerung“ befindet sich in den Lagerräumen der cwx, Hermann-Mende-Straße 4, 01099 Dresden.
2.6 Übergabe
2.6.1 Die Übergabe erfolgt mit dem Kunden terminiert nach Fertigstellung der Gesamtleistung. Die Übergabe wird protokolliert und von beiden Seiten schriftlich bestätigt (nur Aufträge ab einem gewissen Volumen bzw. Individualangebote).
2.6.2 Die Gesamtleistung gilt als übergeben, wenn der Kunde zum Übergabetermin, ohne kurzfristige Mitteilung an cwx, nicht erscheint. Des Weiteren gilt die Gesamtleistung als qualitätsgerecht und vollständig übergeben, sobald der Kunde diese ganz oder teilweise in Benutzung nimmt.
2.6.3 Nach Erhalt muss der Kunde die Leistung auf Vollzähligkeit und evtl. Mängel sofort überprüfen. Beanstandungen und Mängel sind sofort anzuzeigen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.
2.6.4 Cwx hat das Recht bei fristgerechter Beanstandung von Mängeln Nachbesserung und Ersatzlieferung zu leisten.
2.6.5 Nachträgliche Umbauten, die cwx nicht zu verantworten hat, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
2.7 Eigentumsvorbehalt
2.7.1 Bei gekauften Ausstattungsgegenständen behält sich cwx bis zur vollständigen Begleichung aller offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor Beginn des Leistungszeitraumes das Eigentum an der bestellten Leistung vor, sofern nichts anderes vereinbart ist.
2.7.2 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die Vorbehaltsware und die damit einhergehende Entgeltforderung des Kunden gegenüber Dritten sowie etwaige Rückgabe- oder Herausgabeansprüche, sollte diese durch den Kunden veräußert werden.
2.8 Haftung und Versicherung
2.8.1 Für Beschädigungen und Verlust aller gelieferten Messebaumaterialien und Ausstattungsgegenstände haftet der Kunde für den gesamten Leistungszeitraum. Der Leistungszeitraum beginnt mit der Übergabe bzw. der allgemeinen Aufbauzeit für Aussteller (geregelt in den spezifischen Ausstellungshandbüchern der Veranstalter) und endet mit Eintreffen von cwx-Personal zum Abbau. Es ist dabei unerheblich, ob der Kunde die Beschädigung oder den Verlust selbst zu verantworten hat oder dies durch eine Drittperson verursacht wird.
2.8.2 Mit Auftragserteilung übernimmt der Kunde die Aufsichts- und Sorgfaltspflicht für alle ihm überlassenen Messebaumaterialen und Ausstattungsgegenstände.
2.8.3 Der Kunde muss alle gelieferten Mietgegenstände im Rahmen einer Ausstellungsversicherung für den Leistungszeitraum versichern.
2.8.4 Vor Ende des Leistungszeitraumes müssen alle angebrachten Werbematerialien rückstandsfrei entfernt werden. Sollten dennoch Klebereste an den Messebaumaterialien oder Ausstattungsgegenständen zurückbleiben werden dem Kunden Reinigungskosten in Rechnung gestellt.
2.8.5 Auf das Messebaumaterial und die Ausstattungsgegenstände dürfen keine Nägel, Schrauben oder sonstige beschädigende, schwer entfernbare Materialien angebracht werden.
2.8.6 Der Kunde trägt die Reparaturkosten, wenn sich das beschädigte Messebaumaterial bzw. der beschädigte Ausstattungsgegenstand reparieren lässt. Bei nichtreparaturfähigen Beschädigungen oder Verlust trägt der Kunde den Neuwert auf Basis der Widerbeschaffungskosten.
2.8.7 Alle Schlüssel von Ausstattungsgegenstände, welche dem Kunden zu Beginn des Leistungszeitraumes übergeben wurden, müssen zum Ende des Leistungszeitraumes in die vorgesehen Schlösser am Messestand zurückgesteckt werden. Für jeden fehlenden/verlorengegangenen Schlüssel wird dem Kunden eine Verlustpauschale berechnet.
2.8.8 Ausgenommen von Punkt 2.8.1 und 2.8.2 – 2.8.6 sind vom Kunden gekaufte Ausstattungsgegenstände.
2.8.9 Die Haftung für angeliefertes Kundenmaterial beginnt nach Eingangsprüfung im cwx Lager und endet mit der Abholung im cwx Lager. Sollte aufgrund von unzureichender Verpackung/Transportsicherung Kundenmaterial auf dem Transportweg beschädigt werden, spricht der Kunde cwx von jeglicher Haftung frei. Cwx überprüft das Kundematerial bei Ankunft und meldet Beschädigungen sofort dem Kunden. Eine Neuverpackung/Umverpackung von unzureichend für den Transport gesicherten Materials werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Analog gilt die Haftung auch erst nach Eingangsprüfung im Lager von cwx, sollte das Kundenmaterial durch cwx abgeholt werden.
2.8.10 Cwx haftet nicht in Fällen höherer Gewalt.
3) Online-Shop
3.1 Vertragsschluss
3.1.1 Mit Einstellung der Produkte und Leistungen in den Online-Shop gibt cwx ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss über diese Artikel ab.
3.1.2 Der Kunde muss sich ein passwortgeschütztes Kundenkonto anlegen, um alle Angebote der cwx zu sehen. Ohne das Konto sind keine Bestellungen möglich.
3.1.3 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die von cwx versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle von cwx oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.
3.1.4 Der Kunde muss eine eindeutige Rechnungsadresse im Online-Shop hinterlegen. Mit Absenden der Bestellung bestätigt er die Richtigkeit dieser. Bei einer nachträglichen Anpassung der Rechnungsanschrift wird dem Kunden eine Bearbeitungsgebühr von 30 € netto berechnet.
3.1.5 Der Kunde kann die Produkte und Leistungen zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen.
3.1.6 Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung im Online-Shop muss der Kunde seine Eingabe durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen prüfen. Seine Eingaben kann der Kunde im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses so lange über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren, bis er den Bestellvorgang abschließenden Button anklickt.
3.1.7 Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde durch Anklicken des „Kaufen“-Buttons das Angebot über die im Warenkorb enthaltenen Waren annimmt. Unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung erhält der Kunde noch einmal eine Bestätigung per E-Mail.
3.1.8 Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche und englische Sprache zur Verfügung.
3.1.9 Die Bestellung wird im Kundenkonto gespeichert und kann im Nachgang eingesehen werden. Dort wird auch der aktuelle Status der Bearbeitung angezeigt.
3.1.10 Nachträgliche Korrekturen der verbindlichen Online Bestellung bedürfen der Schriftform und können unter Vorbehalt nur bis 14 Tage vor Beginn des Leistungszeitraumes vorgenommen werden.
3.1.11 Neubestellungen oder Zusatzbestellungen über den Online-Shop sind jederzeit möglich – das Angebot kann sich allerdings mit Voranschreiten zum Leistungszeitraum hin verringern.
3.2 Leistungsumfang
3.2.1 Dem Kunden werden seine bestellten Ausstattungsgegenstände zum festgelegten Leistungszeitraum am angegebenen Leistungsort zur Verfügung gestellt. Nach Ende des Leistungszeitraumes werden diese Ausstattungsgegenstände wieder abgebaut.
3.2.2 Der Leistungszeitraum beginnt mit dem Aufbautag und endet mit dem Abbautag. Der Leistungszeitraum befindet sich ebenfalls auf der zugesandten Rechnung.
3.2.3 Alle verkauften Waren werden nach dem Abbau entsorgt, es sei denn, der Kunde wünscht diese auf eigene Kosten mitzunehmen. Ein Versand zur Firmenadresse des Kunden kann nach vorherigem Angebot vereinbart werden. Der Kunde kann für grafische Leistungen des Weiteren im Vorfeld eine Einlagerung im Lager von cwx für die Dauer von einem Jahr hinzubuchen.
3.2.4 Messebaumaterialien, Möbel und Ausstattungsgegenstände werden als Gebrauchtwaren geliefert. Geringe Gebrauchsspuren können sichtbar sein.
3.2.5. Bei nicht lieferbaren Artikeln stellt cwx gleichwertige Ersatzlieferungen zur Verfügung. Abweichungen in Abmessung, Gewicht und Farbe bleiben vorbehalten, sofern diese als gering anzusehen sind, der Handelsüblichkeit entsprechen und die Funktionalität nicht einschränken.
3.3 Preise und Zahlungsbedingungen
3.3.1 Alle in unserem Online-Shop angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich in EURO.
3.3.2 Alle Entgelte erhöhen sich um die jeweils geltende Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Soweit die Steuerschuld wegen Auslandsbezug auf den Kunden verlagert ist, hat der Kunde für die ordnungsgemäße Versteuerung des Leistungsbezugs im Ausland Sorge zu tragen. Sollte die deutsche oder eine ausländische Steuerverwaltung eine Nacherhebung der Umsatzsteuer gegenüber cwx vornehmen, darf cwx die nacherhobene Umsatzsteuer gegenüber dem Kunden jederzeit nachberechnen.
3.3.3 Alle in unserem Online-Shop angegebenen Preise verstehen sich inklusive Anlieferung an den gebuchten Messestandplatz, Aufbau und Abbau. Das Produkt „Teppich“ versteht sich inklusive Verlegung und anschließender Entsorgung.
3.3.4 Entscheidet sich der Kunde für „Zahlung per Banküberweisung nach Rechnungslegung“ muss die Zahlung der Rechnung ohne Abzug vor dem Beginn des Leistungszeitraumes auf dem Konto der cwx eingegangen sein.
3.3.5 Bei Auswahl der Zahlungsart „Mit Kreditkarte zahlen“ ist der Rechnungsbetrag mit Vertragsschluss sofort fällig. Die Abwicklung der Zahlungsart Kreditkartenzahlung erfolgt in Zusammenarbeit mit der secupay AG, Goethestr. 6, 01896 Pulsnitz (www.secupay.ag) an die cwx seine Zahlungsforderung abtritt. Die secupay AG zieht den Rechnungsbetrag vom angegebenen Kreditkartenkonto des Kunden ein. Im Falle der Abtretung kann nur an die secupay AG mit schuldbefreiender Wirkung geleistet werden. Die Belastung der Kreditkarte erfolgt umgehend nach Absendung der Kundenbestellung im Online-Shop. Cwx bleibt auch bei Auswahl der Zahlungsart Kreditkartenzahlung über die secupay AG zuständig für allgemeine Kundenanfragen z.B. zur Bestellung, Leistungszeit, Kündigung oder Gutschriften.
3.3.6 Sollte die Zahlung via secupay verweigert worden sein, steht es dem Kunden frei die Zahlungsart für seine Bestellung schriftlich zu ändern. Dabei kann der Kunde zwischen „Zahlung per Banküberweisung nach Rechnungslegung“ (es gelten die Bestimmungen aus Punkt 3.3.3) oder „Zahlung mit Kreditkartenformular“ wählen. Bei „Zahlung mit Kreditkartenformular“ wird dem Kunden das Formular per Mail zugesandt, welches er ausgefüllt an cwx zurückschicken muss. Der fällige Betrag wird danach von der Kreditkarte des Kunden abgebucht.
3.3.7 Vor Ort nachbestellte Güter und Leistungen werden, nach vorbehaltlicher Verfügbarkeit und Machbarkeit, mit 25 % Aufschlag berechnet.
3.3.8 Bei Zahlungsverzug des Kunden werden offene Forderungen mit den entsprechenden Verzugszinsen, geregelt durch §288 BGB, verzinst.
3.4 Rücktritt/Kündigung
3.4.1 Der Kunde kann den Auftrag nach Bestellabschluss und vor Beginn des Leistungszeitraums (Aufbautag) kündigen. Für die Kündigung gelten gestaffelt, folgende Stornierungsgebühren: 100 % der Auftragssumme des Vertragswertes, wenn die Kündigung weniger als 7 Tage vor dem Beginn des Leistungszeitraums erfolgt mind. 75 % der Auftragssumme des Vertragswertes, wenn die Kündigung weniger als 14 Tage vor dem Beginn des Leistungszeitraums erfolgt mind. 50 % der Auftragssumme des Vertragswertes, wenn die Kündigung bis zu 4 Wochen vor dem Beginn des Leistungszeitraums erfolgt
3.4.2 Ausgenommen von den in Punkt 3.4.1 geregelten Stornierungsgebühren sind grafische Leistungen und kundenspezifische Individualanfertigungen. Diese müssen bei Kündigung, egal zu welchem Zeitpunkt, zu 100 % vergütet werden.
3.4.3 Serviceleistungen, welche erst mit Beginn des Leistungszeitraumes fällig wären, können zu 100 % erstattet werden. Ausgeschlossen hiervon sind Dienstleistung (z.B. Überprüfung von Kundenmaterial) und Messedienstleistungen, welche schon im Vorfeld erbracht wurden.
3.5 Leistungsort/Lieferung/Transport
3.5.1 Der Kunde bestimmt den Leistungsort mit der Eingabe unter Punkt 2 der Online-Maske „Nachricht und AGB“. Das Feld „Kongress“ muss, das Feld „Halle, Stand Nummer“ kann ausgefüllt werden. Eine nachträgliche Änderung/Ergänzung der Information über „Halle, Stand Nummer“ des Kunden zum angegebenen Kongress bedarf der Schriftform.
3.5.2 Die bestellten Produkte werden direkt an den angegebenen Messestandplatz geliefert. Dabei entstehen dem Kunden keine zusätzlichen Kosten.
3.5.3 Der Leistungsort der angebotenen Serviceleistung „Einlagerung Grafiken“ befindet sich in den Lagerräumen der cwx, Hermann-Mende-Straße 4, 01099 Dresden.
3.6 Eigentumsvorbehalt
3.6.1 Bei gekauften Ausstattungsgegenständen behält sich cwx bis zur vollständigen Begleichung aller offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor Beginn des Leistungszeitraumes das Eigentum an der bestellten Leistung vor, sofern nichts anderes vereinbart ist.
3.6.2 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die Vorbehaltsware und die damit einhergehende Entgeltforderung des Kunden gegenüber Dritten sowie etwaige Rückgabe- oder Herausgabeansprüche, sollte diese durch den Kunden veräußert werden.
3.7 Haftung und Versicherung
3.7.1 Für Beschädigungen und Verlust aller gelieferten Messebaumaterialien und Ausstattungsgegenstände haftet der Kunde für den gesamten Leistungszeitraum. Der Leistungszeitraum beginnt mit der Übergabe bzw. der allgemeinen Aufbauzeit für Aussteller (geregelt in den spezifischen Ausstellungshandbüchern der Veranstalter) und endet mit Eintreffen von cwx-Personal zum Abbau. Es ist dabei unerheblich, ob der Kunde die Beschädigung oder den Verlust selbst zu verantworten hat oder dies durch eine Drittperson verursacht wird.
3.7.2 Mit Auftragserteilung übernimmt der Kunde die Aufsichts- und Sorgfaltspflicht für alle ihm überlassenen Messebaumaterialen und Ausstattungsgegenstände.
3.7.3 Der Kunde muss alle gelieferten Mietgegenstände im Rahmen einer Ausstellungsversicherung für den Leistungszeitraum versichern.
3.7.4 Vor Ende des Leistungszeitraumes müssen alle angebrachten Werbematerialien rückstandsfrei entfernt werden. Sollten dennoch Klebereste an den Messebaumaterialien oder Ausstattungsgegenständen zurückbleiben werden dem Kunden Reinigungskosten in Rechnung gestellt.
3.7.5 Auf das Messebaumaterial und die Ausstattungsgegenstände dürfen keine Nägel, Schrauben oder sonstige beschädigende, schwer entfernbare Materialien angebracht werden.
3.7.6 Der Kunde trägt die Reparaturkosten, wenn sich das beschädigte Messebaumaterial bzw. der beschädigte Ausstattungsgegenstand reparieren lässt. Bei nichtreparaturfähigen Beschädigungen oder Verlust trägt der Kunde den Neuwert auf Basis der Widerbeschaffungskosten.
3.7.6 Alle Schlüssel von Ausstattungsgegenstände, welche dem Kunden zu Beginn des Leistungszeitraumes übergeben wurden, müssen zum Ende des Leistungszeitraumes in die vorgesehen Schlösser am Messestand zurückgesteckt werden. Für jeden fehlenden/verlorengegangenen Schlüssel wird dem Kunden eine Verlustpauschale berechnet.
3.7.7 Cwx haftet nicht in Fällen höherer Gewalt.
4) Gerichtsstand, anwendbares Recht, Schlussbestimmungen
4.1 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der cubicworx GmbH.
4.2 Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
4.3 Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.